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   BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92   

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https://dejure.org/1992,9799
BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92 (https://dejure.org/1992,9799)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1992 - 3 StR 466/92 (https://dejure.org/1992,9799)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 466/92 (https://dejure.org/1992,9799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehung der Straftat als Umstand der Strafzumessung - Verwertung generalpräventiver Gesichtspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung erneut darauf hin, daß auch der "stark untergeordnet" zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Strafzweck der "Verteidigung der Rechtsordnung, hier speziell der Schutz der Frauen" (UA S. 22/23) die Besorgnis erweckt, der Tatrichter habe durch die Verwertung generalpräventiver Gesichtspunkte die schuldangemessene Strafe überschritten und gleichzeitig - wiederum - entgegen § 46 Abs. 3 StGB straferschwerend gewertet, daß sich der Angeklagte über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einer Frau hinweggesetzt hat (BGHR StGB § 46 III Vergewaltigung 1; BGHR StGB § 177 I Strafzumessung 8).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92
    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung erneut darauf hin, daß auch der "stark untergeordnet" zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Strafzweck der "Verteidigung der Rechtsordnung, hier speziell der Schutz der Frauen" (UA S. 22/23) die Besorgnis erweckt, der Tatrichter habe durch die Verwertung generalpräventiver Gesichtspunkte die schuldangemessene Strafe überschritten und gleichzeitig - wiederum - entgegen § 46 Abs. 3 StGB straferschwerend gewertet, daß sich der Angeklagte über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einer Frau hinweggesetzt hat (BGHR StGB § 46 III Vergewaltigung 1; BGHR StGB § 177 I Strafzumessung 8).
  • BGH, 12.12.1990 - 3 StR 400/90

    Minderung des Gewichts eines Strafschärfungsgrundes - Bedenken gegen die

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92
    Das Landgericht Itzehoe hatte den Angeklagten am 19. April 1990 wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; diese Entscheidung hatte der Senat auf die Revision des Angeklagten am 12. Dezember 1990 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (3 StR 400/90).
  • BGH, 18.01.1983 - 4 StR 700/82

    Strafzumessung - Doppelverwertung - Verbot - Merkmale des Gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92
    Damit hat sie gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (BGH NStZ 1983, 217).
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